erfolgreich bauen

erfolgreich planen und bauen

Erfolgreich bauen beginnt bereits mit der Bauberatung. Hier gilt es, durch eine verbraucherorientierte Beratung Ihre Wünsche mit den finanziellen und bautechnischen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Erst wenn wir Ihre Wünsche und Ziele erfasst haben, können wir bedarfsgerecht für Sie tätig sein.
Unter dem Begriff erfolgreich bauen verstehen wir zudem, auf das Thema Baubiologie und Ökologie einzugehen.

Erfolgreich bauen heißt bei uns auch gleichzeitig, mit optimaler Sicherheit zu bauen!
 

Bauen Sie sicher und somit erfolgreich durch:

Wussten Sie das Angebote auf Basis der VOB bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens um bis zu 30% überschritten werden dürfen?
Die  Festpreisgarantie gewährleistet, dass Ihr Eigenheim  zu eben diesem von vornherein fixierten Preis an Sie übergeben wird. Vor allem unter dem Aspekt der Kosten- und Kalkulationssicherheit ist die Gewährleistung eines Festpreises von großer Bedeutung.
Die Vereinbarung eines Festpreises fordert eine ausdrücklichen Regelung im Vertrag, insoweit müssen Sie die Festpreisklausel   genau prüfen. Durch unklare Formulierungen und/oder  unübersichtliche Vertragsgestaltungen wird die Festpreisvereinbarung im Bauvertrag häufig stark entwertet.
Die Festpreise unserer Bauunternehmen und Bauträger gelten von der Auftragserteilung bis zur Fertigstellung.

Bauverzögerungen kostet Geld. Wir schützen Sie jedoch vor diesem Risiko, indem wir die Baufristen als verbindliche Vertragsfristen sowie  Vertragsstrafeklauseln für Fristüberschreitungen vereinbaren. Sie haben pro Tag Bauzeitüberschreitung Anspruch auf die Erstattung aller sich - aus der Bauzeitüberschreitung- ergebener Kosten zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 25,- € pro Tag. Besonders stolz sind wir darauf, dass unsere Bauunternehmen und Bauträger alle  Bauvorhaben vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin übergeben konnten.

Wenn das Bauunternehmen während der Bauzeit insolvent wird, drohen Ihnen herbe Verluste. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft über die vereinbarten Leistungen stellt sicher, dass Ihr Haus auf jeden Fall fertig wird.
Wurde eine Fertigstellungsbürgschaft -auch Vertragserfüllungsbürgschaft genannt- abgeschlossen, bürgt ein Kreditinstitut (oder Bürgschaftsversicherung) gegenüber Bauherrn für die vertragskonforme Fertigstellung des Neubau. Möglich sind auch Sicherungen durch eine Fertigstellungsversicherung. In diesem Falle erwirkt der Bauherr bei Insolvenz des Bauvertragspartners (Generalunternehmer, Bauunternehmer, Bauträger) einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung.

Wenn der Bauunternehmer in Konkurs geht, sind bei Baufehlern die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn nutzlos. Dieses Risiko sichert die Gewährleistungsbürgschaft einer Bank oder Versicherung ab. Deshalb erhalten Sie vom Bauunternehmer eine entsprechende Bankbürgschaft.

Nur mit  Zahlung nach erbrachter Bauleistung  tragen Sie  kein Risiko. Ein vernünftiger Zahlungsplan ist auf Ihr Bauvorhaben bezogen und nur abhängig vom Baufortschritt. Nach Abnahme der entsprechenden Bauetappen werden Teilrechnungen gestellt. Das bedeutet, die Zahlungen erfolgen erst nach erbrachter Bauleistung.

Werden Mängel zu spät, d.h. erst nach der Abnahme erkannt, kann die Mängelbeseitigung sehr teuer werden und sich jahrelang hinziehen. Deshalb empfiehlt es sich, schon während der Planung und der Bauausführung darauf zu achten, dass Mängel rechtzeitig erkannt und sofort beseitigt werden. Dabei gilt es, eine Vielzahl von technischen Vorschriften zu beachten und vor allem richtig zu interpretieren.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Baubegleitende Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit der TÜV SÜD. Die Fachleute vom TÜV SÜD kümmern sich im Rahmen des Baucontrolling darum, dass Sie auch das bekommen, was vereinbart wurde.

Spezialisten
- arbeiten sich in die Baubeschreibung ein und sehen die genehmigten Unterlagen stichprobenweise durch
- begehen die Baustelle in den kritischen Phasen und schauen, dass tatsächlich das gemacht wird, was in der Baubeschreibung steht
- erstellen nach jeder Baustellenbegehung ein Protokoll mit fotografischer Dokumentation der wesentlichen Mängel
- begleiten Sie bei der Schlussabnahme und bei der Erstellung des Bautenstandsprotokolls
- übergeben Ihnen bei erfolgreichem Abschluss ein Qualitäts-Zertifikat
 

Mit weniger Bauherrensicherheit sollten Sie nicht zufrieden sein !
 

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