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Erfolgreich
bauen beginnt bereits mit der
Bauberatung. Hier gilt es, durch
eine verbraucherorientierte
Beratung Ihre Wünsche mit den
finanziellen und bautechnischen
Möglichkeiten in Einklang zu
bringen. Erst wenn wir Ihre
Wünsche und Ziele erfasst haben,
können wir bedarfsgerecht für Sie
tätig sein.
Unter dem Begriff erfolgreich
bauen verstehen wir zudem, auf das
Thema Baubiologie und Ökologie
einzugehen.
Erfolgreich bauen heißt bei uns
auch gleichzeitig, mit optimaler
Sicherheit zu bauen!
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Bauen
Sie sicher und somit erfolgreich
durch: |
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Wussten Sie das
Angebote auf Basis der VOB bis zur
Fertigstellung des Bauvorhabens um
bis zu 30% überschritten werden
dürfen?
Die Festpreisgarantie
gewährleistet, dass Ihr Eigenheim
zu eben diesem von vornherein
fixierten Preis an Sie übergeben
wird. Vor allem unter dem Aspekt
der Kosten- und
Kalkulationssicherheit ist die
Gewährleistung eines Festpreises
von großer Bedeutung.
Die Vereinbarung eines Festpreises
fordert eine ausdrücklichen
Regelung im Vertrag, insoweit
müssen Sie die Festpreisklausel
genau prüfen. Durch unklare
Formulierungen und/oder
unübersichtliche
Vertragsgestaltungen wird die
Festpreisvereinbarung im
Bauvertrag häufig stark entwertet.
Die Festpreise unserer
Bauunternehmen und Bauträger
gelten von der Auftragserteilung
bis zur Fertigstellung. |
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Bauverzögerungen
kostet Geld. Wir schützen Sie
jedoch vor diesem Risiko, indem
wir die Baufristen als
verbindliche Vertragsfristen sowie
Vertragsstrafeklauseln für
Fristüberschreitungen vereinbaren.
Sie haben pro Tag
Bauzeitüberschreitung Anspruch auf
die Erstattung aller sich - aus
der Bauzeitüberschreitung-
ergebener Kosten zuzüglich einer
Aufwandsentschädigung von 25,- €
pro Tag. Besonders stolz sind wir
darauf, dass unsere Bauunternehmen
und Bauträger alle Bauvorhaben vor dem
vereinbarten Fertigstellungstermin
übergeben konnten. |
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Wenn das
Bauunternehmen während der Bauzeit
insolvent wird, drohen Ihnen herbe
Verluste. Eine
Vertragserfüllungsbürgschaft über
die vereinbarten Leistungen stellt
sicher, dass Ihr Haus auf jeden
Fall fertig wird.
Wurde eine
Fertigstellungsbürgschaft -auch
Vertragserfüllungsbürgschaft
genannt- abgeschlossen, bürgt ein
Kreditinstitut (oder
Bürgschaftsversicherung) gegenüber
Bauherrn für die vertragskonforme
Fertigstellung des Neubau. Möglich
sind auch Sicherungen durch eine
Fertigstellungsversicherung. In
diesem Falle erwirkt der Bauherr
bei Insolvenz des
Bauvertragspartners
(Generalunternehmer,
Bauunternehmer, Bauträger) einen
unmittelbaren Anspruch gegen die
Versicherung. |
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Wenn der
Bauunternehmer in Konkurs geht,
sind bei Baufehlern die
Gewährleistungsansprüche des
Bauherrn nutzlos.
Dieses Risiko sichert die Gewährleistungsbürgschaft einer
Bank oder Versicherung ab. Deshalb
erhalten Sie vom Bauunternehmer
eine entsprechende Bankbürgschaft. |
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Nur mit
Zahlung nach erbrachter
Bauleistung tragen Sie
kein Risiko.
Ein vernünftiger Zahlungsplan ist auf Ihr
Bauvorhaben bezogen und nur
abhängig vom Baufortschritt. Nach
Abnahme der entsprechenden
Bauetappen werden Teilrechnungen
gestellt. Das bedeutet, die
Zahlungen erfolgen erst nach
erbrachter Bauleistung. |
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Werden Mängel zu
spät, d.h. erst nach der Abnahme
erkannt, kann die
Mängelbeseitigung sehr teuer
werden und sich jahrelang
hinziehen. Deshalb empfiehlt es
sich, schon während der Planung
und der Bauausführung darauf zu
achten, dass Mängel rechtzeitig
erkannt und sofort beseitigt
werden. Dabei gilt es, eine
Vielzahl von technischen
Vorschriften zu beachten und vor
allem richtig zu interpretieren.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen
die Baubegleitende
Qualitätssicherung in
Zusammenarbeit mit der TÜV SÜD.
Die Fachleute vom TÜV SÜD kümmern
sich im Rahmen des Baucontrolling
darum, dass Sie auch das bekommen,
was vereinbart wurde.
Spezialisten
- arbeiten sich in die
Baubeschreibung ein und sehen die
genehmigten Unterlagen
stichprobenweise durch
- begehen die Baustelle in den
kritischen Phasen und schauen, dass tatsächlich das gemacht wird,
was in der Baubeschreibung steht
- erstellen nach jeder
Baustellenbegehung ein Protokoll
mit fotografischer Dokumentation
der wesentlichen Mängel
- begleiten Sie bei der Schlussabnahme und bei der
Erstellung des
Bautenstandsprotokolls
- übergeben Ihnen bei
erfolgreichem Abschluss ein
Qualitäts-Zertifikat
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Mit weniger Bauherrensicherheit
sollten Sie nicht zufrieden sein !
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